Ausländische Rentenbehörden zählen Ihre Schweizer Jahre; Banken wollen Vorsorgeausweise; Fonds im Ausland verlangen Lebensbescheinigungen. Wir beschaffen Bestätigungen der AHV-Ausgleichskassen und Pensionskassen — beglaubigt für den grenzüberschreitenden Gebrauch.
AHV-Kontoauszug · Schweizer Jahre bestätigt · apostilliert mit Übersetzung · die italienische Rente mit 11 gezählten Schweizer Jahren neu berechnet.
Sozialversicherungsabkommen addieren Jahre über Länder. Bestätigte Schweizer Versicherungsverläufe lassen ausländische Kassen Ihre zählen — oft echtes Geld, monatlich.
Ausländische Pensionsfonds verlangen periodisch einen Lebensnachweis mit beglaubigter Unterschrift — wir koordinieren die Schweizer Beglaubigungskette, die Ihr Fonds akzeptiert.
Ein einzelner Auszug oder ein grenzüberschreitendes Set mit Apostille und Übersetzung — beschreiben Sie die ausländische Anforderung, Pauschale innert eines Werktags.
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